Schlagworte: BAG
Bundesarbeitsgericht – Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht am 20. Juni 2007
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zum Rest des Beitrags »