Schlagworte: Angeklagter
OLG Hamm – Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung kann im Nachhinein nicht widerrufen oder angefochten werden
Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht am 14. Januar 2010
Der Angeklagte wurde wegen Nachstellung vom Amtsgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Auf die Berufung stellte das Landgericht Bochum mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen geringer Schuld nach § 153 Abs. 2 StPO ein, die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Landeskasse auferlegt. Zum Rest des Beitrags »