Kategorie Kostenrecht
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Verfasst von kuemmerle unter Kostenrecht, Strafrecht am 16. Juni 2007
Die Strafprozessordnung (StPO) nennt in § 140 die Fälle, in denen eine „notwendige Verteidigung“ zwingend vorgeschrieben ist. Dem Beschuldigten muss bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen danach ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden, falls er nicht bereits selbst einen Rechtsanwalt als Wahlverteidiger bestimmt hat.
Es kommt für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht auf Bedürftigkeit des Beschuldigten an. Der Pflichtverteidiger ist kein „Armenanwalt“. Allein der Umstand, dass der Beschuldigte sich keinen Verteidiger leisten kann, führt danach nicht automatisch dazu, dass ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Im Strafprozess gibt es auch keine Prozesskostenhilfe, wie im Zivilrecht. Auch die Beratungshilfe deckt nur ein erstes Beratungsgespräch ab. Zum Rest des Beitrags »