Schlagworte: Zweitwohnungssteuer

FG Berlin-Brandenburg – Studenten müssen Zweitwohnungssteuer zahlen

Studenten, die in Berlin eine Wohnung gemietet und gleichzeitig an einem anderen Ort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Zweitwohnungssteuer nach dem Berliner Zweitwohnungssteuergesetz zahlen, und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz das Kinderzimmer im elterlichen Haus oder der elterlichen Wohnung ist. Zweitwohnungssteuer wird fällig, wenn jemand eine Wohnung als Nebenwohnung unterhält. Zum Rest des Beitrags »

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