Schlagworte: Zuzahlung
Bundessozialgericht – „Hartz-IV“-Empfänger müssen bei Medikamenten zuzahlen
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht, Versicherungsrecht am 22. April 2008
Der 1955 geborene Kläger ist bei der beklagten Betriebskrankenkasse krankenversichert. Er war bis Ende 2003 gemäß § 61 SGB V a.F. von der Zuzahlungspflicht zu Arzneimitteln usw. befreit. Er bezog Arbeitslosenhilfe in Höhe von wöchentlich 148,19 Euro. Das GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) begründete neben Leistungskürzungen zum 1. Januar 2004 Zuzahlungspflichten u.a. für Arbeitslosenhilfe-Bezieher. Deshalb hob die Beklagte den Befreiungsbescheid auf. Zum Rest des Beitrags »