Schlagworte: Zuzahlung

Bundessozialgericht – „Hartz-IV“-Empfänger müssen bei Medikamenten zuzahlen

Der 1955 geborene Kläger ist bei der beklagten Betriebskrankenkasse krankenversichert. Er war bis Ende 2003 gemäß § 61 SGB V a.F. von der Zuzahlungspflicht zu Arzneimitteln usw. befreit. Er bezog Arbeitslosenhilfe in Höhe von wöchentlich 148,19 Euro. Das GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) begründete neben Leistungskürzungen zum 1. Januar 2004 Zuzahlungspflichten u.a. für Arbeitslosenhilfe-Bezieher. Deshalb hob die Beklagte den Befreiungsbescheid auf. Zum Rest des Beitrags »

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