Schlagworte: Zeugnisverweigerungsrecht

VG Saarlouis – Zeugnisverweigerungsrecht schützt nicht vor einer Fahrtenbuchauflage

Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, leitete die Bußgeldbehörde, da als Halter ein Mann eingetragen und auf dem Foto aber eine Frau als Fahrzeugführerin zu erkennen war, eine Fahrzeugführerermittlung ein. Sie wandte sich zunächst an das Passamt mit der Bitte ein Lichtbild der Ehefrau des Halters zu übersenden. Diese war aber nicht die Frau auf dem Foto, darüber hinaus war der Halter von ihr zwischenzeitlich geschieden. Also wurde der Halter selbst angehört, zur Nennung der Fahrerin aufgefordert und auf die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage hingewiesen. Der Halter machte aber von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, woraufhin das Verfahren eingestellt und gegen den Halter das Führen eines Fahrtenbuchs für die Dauer von einem halben Jahr auferlegt wurde. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Saarbrücken – „Spontanäußerung“ der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem Verwertungsverbot

Reden ist Silber, schweigen ist Gold. Nicht nur für einen Beschuldigten in einem Strafverfahren gilt es dieses Sprichwort zu beherzigen, auch Zeugnisverweigerungsberechtigte, wie z.B. die Ehefrau, sollten sich vor unbedachten Äußerungen hüten. Nach einem Verkehrsunfall blieb für einen Beschuldigten, dessen Ehefrau ihm deutlich vernehmbare Vorhaltungen machte, noch nicht einmal Silber. Zum Rest des Beitrags »

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