Schlagworte: Spontanäußerung

OLG Saarbrücken – „Spontanäußerung“ der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem Verwertungsverbot

Reden ist Silber, schweigen ist Gold. Nicht nur für einen Beschuldigten in einem Strafverfahren gilt es dieses Sprichwort zu beherzigen, auch Zeugnisverweigerungsberechtigte, wie z.B. die Ehefrau, sollten sich vor unbedachten Äußerungen hüten. Nach einem Verkehrsunfall blieb für einen Beschuldigten, dessen Ehefrau ihm deutlich vernehmbare Vorhaltungen machte, noch nicht einmal Silber. Zum Rest des Beitrags »

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