Schlagworte: Zahnersatz

OLG Oldenburg – Zahnarzthaftung auf Rückerstattung des Behandlungshonorars bei fehlerhaftem Zahnersatz

Eine privatversicherte Patientin eines Zahnarztes erhielt für über 7.000 Euro zwei Brücken eingesetzt. Nach Eingliederung der Prothetik und Abrechnung endete die Behandlung. Knapp 2 Jahre später fiel eine der Brücken heraus. Der nachbehandelnde Zahnarzt stellte diverse Mängel fest. Daraufhin verlangte die Patientin von den erstbehandelnden Zahnarzt u.a. die Rückerstattung des Behandlungshonorars und ein Schmerzensgeld von mindestens 1.000 Euro. Dieser weigerte sich zu zahlen, da nach seiner Auffassung kein Behandlungsfehler vorgelegen und die Klägerin ihm keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben habe. Zum Rest des Beitrags »

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