Schlagworte: Werbungskosten

FG Berlin-Brandenburg – Fahrtkosten eines Polizisten zum Dienstsport sind Werbungskosten

Fahrtkosten, die einem Polizisten durch Fahrten zur dienstlich verordneten Sportausübung entstehen, sind jedenfalls dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Sport auf Polizeisportanlagen auszuführen ist und sich auf solche Sportarten beschränkt, die typischerweise nicht Inhalt des Freizeitsportes sind. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger rund 130 Stunden Dienstsport im Jahr betrieben und dafür die Kosten für 64 Fahrten zu einer Polizeisportanlage als Werbungskosten geltend gemacht. Zum Rest des Beitrags »

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