Schlagworte: Warmwasserkosten
Bundessozialgericht – Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 30. März 2008
Der Kläger des Verfahrens begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Er wendet sich vor allem gegen die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt. Der beklagte Grundsicherungsträger hat zum einen von den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einen Betrag von 9 € für die Bereitung von Warmwasser sowie 19 € für in der Pauschalmiete enthaltene Stromkosten abgezogen, weil die Kosten für Haushaltsenergie bereits in der Regelleistung enthalten seien. Dies hält der Kläger für rechtswidrig. Zum Rest des Beitrags »