Schlagworte: Vorteilsnahme
StA Hannover beantragt Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten
Verfasst von kuemmerle unter Verfassungsrecht am 17. Februar 2012
Die sog. Immunität schützt einen politischen Amtsträger vor Strafverfolgung aufgrund seines Amtes. Der Bundespräsident genießt nach Art. 60 in Verbindung mit Art. 46 GG politische Immunität. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn der Bundestag mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben, Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik, wurde nun die Aufhebung der Immunität eines Bundespräsidenten beantragt. Nach Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover vom 16.02.2012 besteht gegen den amtieren Bundespräsidenten Wulff der Anfangsverdachts der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Ab 11.00 Uhr des heutigen Tages wird der Bundespräsident eine Erklärung abgeben. Diese wird, dazu muss man kein Hellseher sein lauten, „Hiermit trete ich von meinem Amt als Bundespräsident zurück.“