Schlagworte: Strafverfolgung

StA Hannover beantragt Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten

Die sog. Immunität schützt einen politischen Amtsträger vor Strafverfolgung aufgrund seines Amtes. Der Bundespräsident genießt nach Art. 60 in Verbindung mit Art. 46 GG politische Immunität. Er darf nur dann verfolgt werden, wenn der Bundestag mit Mehrheitsbeschluss entscheidet, die Immunität aufzuheben, Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik, wurde nun die Aufhebung der Immunität eines Bundespräsidenten beantragt. Nach Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover vom 16.02.2012 besteht gegen den amtieren Bundespräsidenten Wulff der Anfangsverdachts der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung.  Ab 11.00 Uhr des heutigen Tages wird der Bundespräsident eine Erklärung abgeben. Diese wird, dazu muss man kein Hellseher sein lauten, „Hiermit trete ich von meinem Amt als Bundespräsident zurück.“

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Oberlandesgericht Celle – Strafverfolgung durch Einrichtung eines Internet-Forum

Nach einem Tötungsverbrechen an einer 81jährigen Frau gingen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass das Opfer den Täter kannte und ihn in ihr Haus gelassen hatte. Ferner deutete das Verbrechen auf einen psychisch abnormen Täter hin. Die ermittelnde Kriminalpolizei hatten einen Verdächtigen im Visier, den Sohn des örtlichen Pastors. Opfer und der Verdächtige kannten sich auch, aber der entscheidende Hinweis fehlte noch. Die Polizei eröffnete daraufhin im Internet ein Diskussionsforum zum Mordfall mit folgendem Hinweis: Zum Rest des Beitrags »

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