Schlagworte: Vorenthalten
BGH – Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber einer Einzugsstelle ist eine Tat
Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht am 17. Juni 2007
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass bei gleichzeitigem Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung für mehrere Arbeitnehmer gegenüber derselben Einzugsstelle nur eine Tat anzunehmen ist. Der BGH änderte auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Bamberg im Schuldspruch und hob es im Strafausspruch auf. Zum Rest des Beitrags »