Schlagworte: Vorauszahlungen
Verweigerung der Nebenkostenabrechnung bei beendetem Mietverhältnis
Was tun, wenn nach Beendigung eines Mietverhältnisses der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten verweigert und der Mieter berechtigten Grund zu der Annahme haben darf, dass ein Guthaben zu seinen Gunsten besteht. Mit Ende des Mietverhältnisses besteht für den Mieter nicht mehr die Möglichkeit, die laufenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zurückzubehalten, um den Vermieter zur Abrechnung zu zwingen. Eine Möglichkeit wäre, den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung zu verklagen und dann in der nächsten Stufe das errechnete Guthaben zu verlangen. Wirkungsvoller ist jedoch eine Klage auf Rückzahlung aller im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen. Zum Rest des Beitrags »