Schlagworte: Vieraugen-Gespräch

Bundesarbeitsgericht – Parteivernehmung oder Parteianhörung als zulässiges Beweismittel bei „Vieraugen-Gespräch“

Die Parteien streiten darüber, ob eine von der Beklagten verhaltensbedingt begründete Kündigung berechtigt ist und ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger, einen Chefkoch, weiterzubeschäftigen. Durch sein Verhalten soll der Kläger die Tätigkeit der später eingestellten Hoteldirektorin in nicht hinnehmbarer Weise erschwert haben und wurde ohne Abmahnung gekündigt. Zum Rest des Beitrags »

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