Schlagworte: Verwaltungsgebühr

OVG Rheinland-Pfalz – Ähnlichkeit mit eineiigem Zwillingsbruder schützt nicht vor Verwaltungsgebühr

Mit dem Fahrzeug der Klägerin wurde eine rote Ampel überfahren. Zur Person des Fahrers machte sie als Halterin des Fahrzeuges keine Angaben. Auf dem von der Überwachungskamera gemachten Photo war eine männliche Person zu erkennen, die dem Ehemann der Klägerin glich. Dieser äußerte sich zu dem Vorwurf nicht, sondern legte das Photo seines ihm zum Verwechseln ähnlichen eineiigen Zwillingsbruders vor. Daraufhin wurde der von der Stadt Heidelberg gegen den Ehemann der Klägerin erlassene Bußgeldbescheid aufgehoben. Zum Rest des Beitrags »

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