Schlagworte: Verwaltung

LG Düsseldorf – Auch wer als Makler verwaltend für den Mieter tätig ist, verliert seinen Provisionsanspruch

Die Klägerin machte für die Vermittlung eines Mietvertrages Maklerprovision in Höhe von knapp 4.000 Euro geltend. Tatsächlich war ein Mietvertrag zwischen der X AG und einer Mieterin zustande gekommen. Allerdings war die X AG selbst nur Mieterin der Wohnanlage, die dazu diente, ausländischen Mitarbeitern bei ihren temporären Deutschlandeinsätzen Wohnraum anbieten zu können. Die Klägerin war neben der Vermittlung von Mietverträgen an die Mitarbeiter auch für die X AG tätig und betreute deren Mietverhältnis. So nahm sie beispielsweise mit dem eigentlichen Vermieter Kontakt auf, um eine Aufhebung bzw. Änderung bestehenden Vertrages zu verhandeln. Zum Rest des Beitrags »

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