Verfasst von kuemmerle unter Kostenrecht, Strafrecht am 16. September 2009
Oftmals scheuen Beschuldigte einer Straftat, unabhängig davon ob der Vorwurf zutrifft oder nicht, davor zurück, einen Strafverteidiger zu beauftragen und versuchen sich selbst zu „verteidigen“. Bei Vernehmungen wird sich um Kopf und Kragen geredet bzw. es wird gar nicht reagiert, bis dann ein Strafbefehl oder eine Anklage im Briefkasten landet oder schlimmer noch, ein Haftbefehl in der Welt ist. Zum Rest des Beitrags »
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