Eine Mieterin mietete eine ca. 100 qm große Dachgeschosswohnung. Die Grundmiete betrug zunächst 1.690 DM monatlich und sollte sich zu späteren Zeitpunkten in zwei Stufen erhöhen. Die Beklagte verpflichtete sich darüber hinaus, monatlich 200 DM Vorauszahlungen auf die von ihr übernommenen Betriebs- und Heizkosten zu leisten. Bei der Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten durch den Vermieter ergab sich ein Nachzahlungsbetrag von über 3.000,00 DM. Da die Mieterin trotz Aufforderung keine Zahlung leistete, klagte der Vermieter. Zum Rest des Beitrags »
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
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