Schlagworte: Veräußerungsverlust

BFH – Veräußerungsverlust bei Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist einkommensmindernd zu berücksichtigen

Der Kläger erwarb ein gebrauchtes BMW-Cabrio und verkaufte es binnen Jahresfrist mit Verlust. Den Veräußerungsverlust macht er vergeblich in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Auch vor dem Hessischen Finanzgericht hatte der Kläger keinen Erfolg. Nach Auffassung des Finanzgerichts fallen unter den Begriff „anderes Wirtschaftsgut“ in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs, bei denen Wertsteigerungen von vornherein ausgeschlossen seien. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare