Schlagworte: Verantwortlichkeit

OLG Düsseldorf – Ein Fuhrparkleiter ist nicht ohne Weiteres nach dem Fahrpersonalgesetz verantwortlich

Der Angestellte einer Speditionsfirma übernahm aushilfsweise als „Fuhrparkleiter“ die Beaufsichtigung der Ladung der Fahrzeuge und die Zusammenstellung der Touren. Bei einer Kontrolle eines der Fahrer wurde anhand der Fahrtenschreiberblätter festgestellt, dass der Fahrer seine tägliche Lenkzeit überschritten hatte. Das Amtsgericht Wuppertal sah den „Fuhrparkleiter“ hierfür in der Verantwortung und verurteilte diesen wegen „fahrlässigen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz zu einer Geldbuße von 250 Euro. Die zugelassene Rechtsbeschwerde hatte beim OLG Düsseldorf vorläufigen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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