Schlagworte: Urkundenfälschung

LG Berlin drückt ein paar Augen zu und gibt doch noch die erhoffte Bewährung

Nachdem er fristlos gekündigt worden war, meldete sich unser Mandant beim Arbeitsamt arbeitslos. Da das Kündigungsschreiben nicht gerade freundlich formuliert war und die Arbeitsbescheinigung ebenfalls Angaben zum Kündigungsschreiben enthielt, veränderte er die entsprechenden Stellen. Das nennt man Urkundenfälschung und so etwas ist strafbar. Da die Arbeitsbescheinigung gleich mit einem Antrag auf Arbeitslosengeldzahlung verbunden war, kam gleich noch ein Betrugsversuch dazu. Zum Rest des Beitrags »

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AG Tiergarten – heute mal keine Bewährung

Der Mandant hatte sich wie er heute auch selbst einräumte, „selten dämlich“ verhalten. Nachdem er fristlos gekündigt worden war, meldete er sich beim Arbeitsamt arbeitslos. Sein Kündigungsschreiben war hinsichtlich des Kündigungsgrundes nicht gerade freundlich formuliert und die Arbeitsbescheinigung enthielt ebenfalls Angaben zum Kündigungsschreiben, die er dem Arbeitsamt lieber vorenthalten wollte. Zum Rest des Beitrags »

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