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VG Saarlouis – Wer betrunken und bekifft Auto fährt, ist seinen Führerschein los
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht am 4. Januar 2010
Bei einer Verkehrskontrolle wurde dem Fahrer eines Kleinlasters wegen Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen, die Spuren von etwa 0,0005 mg/l Tetrahydrocannabinol und den Wert von 0,023 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure sowie eine Alkoholkonzentration von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrer wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Zum Rest des Beitrags »