Schlagworte: Tattag

BVerwG – Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach dem Tattag

JPWPeters / Pixelio

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, davon abhängt, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat; es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße zu diesem Zeitpunkt schon rechtskräftig geahndet waren. Nach dem Erreichen von mindestens 18 Punkten kann eine Tilgung von Punkten nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen. Zum Rest des Beitrags »

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