Schlagworte: Taschengeld
Vertragsfallen im Internet – Eltern haften nicht für ihre Kinder
Verfasst von kuemmerle unter Internetrecht am 30. September 2008
Zahlreiche Vertragsfallen im Internet zielen besonders auf die Unerfahrenheit von Minderjährigen. So werden angeblich Dienstleistungen wie Hilfe bei Hausarbeiten, Malvorlagen oder Frei-SMS angeboten. Die Seiten sind unterschiedlich gestaltet. Gemein ist allen Angeboten, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass diese kostenpflichtig sind. Ganz am Ende der Seiten, in unscheinbar gestalteten Fußnoten, findet sich ein Hinweis, dass man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten abschließt. Innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man mit einem Klick als zur Kenntnis genommen annimmt, finden sich die entsprechenden Vertragsmodalitäten. Zum Rest des Beitrags »