Schlagworte: Tanz
OLG Naumburg – Unfall auf glattem Parkett
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 7. Januar 2008
Gäste, die in einem Festsaal feiern und dabei auch tanzen wollen, werden einen glatten Parkettboden üblicherweise nicht nur hinnehmen, sondern sogar erwarten. Ein Wirt ist daher nicht gehalten, auf die Glätte des Tanzbodens ausdrücklich hinzuweisen, solange der Fußboden trotz der Glätte ohne besondere Vorsicht auch mit bei Festlichkeiten üblichem Schuhwerk betreten werden kann. Zum Rest des Beitrags »