Schlagworte: Tanz

OLG Naumburg – Unfall auf glattem Parkett

Gäste, die in einem Festsaal feiern und dabei auch tanzen wollen, werden einen glatten Parkettboden üblicherweise nicht nur hinnehmen, sondern sogar erwarten. Ein Wirt ist daher nicht gehalten, auf die Glätte des Tanzbodens ausdrücklich hinzuweisen, solange der Fußboden trotz der Glätte ohne besondere Vorsicht auch mit bei Festlichkeiten üblichem Schuhwerk betreten werden kann. Zum Rest des Beitrags »

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