Schlagworte: Straße

LG Coburg – Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Kommunen für Gemeindestraßen

Frostaufbrüche an Straßen treten in der Regel im Winter auf. Mit Fahrbahnunebenheiten auf Ortsverbindungsstraßen sollten Verkehrsteilnehmer aber auch im Sommer rechnen und ihre Fahrweise darauf einstellen. Denn die straßenunterhaltspflichtige Gemeinde haftet bei Unfällen wegen derartiger Straßenschäden häufig nicht. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem die Klage einer gestürzten Radfahrerin gegen eine Kommune auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 8.500 Euro abgewiesen wurde. Zum Rest des Beitrags »

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