Schlagworte: Strafklageverbrauch

OLG Hamm – Kein Strafklageverbrauch bei Unterbrechung einer Trunkenheitsfahrt mit anschließender Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei einer Fahrzeugkontrolle am frühen Morgen wurde ein Autofahrer angehalten. Da ein erster Atemalkoholtest positiv verlief, wurde er mit zur Polizeiwache genommen. Sein Pkw blieb verschlossen zurück. Auf der Polizeiwache wurde eine weitere Atemalkoholmessung durchgeführt und der Autofahrer anschließend entlassen. Er wurde jedoch darauf hingewiesen, dass er wenigstens 3 – 4 Stunden kein Auto fahren dürfe. Der Autofahrer bestellt sich ein Taxi, ließ sich zu seinem Fahrzeug bringen und fuhr mit seinem Pkw nach Hause. Zum Rest des Beitrags »

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