Schlagworte: Strafantritt

Bundesverfassungsgericht – Bei Entscheidung über Strafantritt im offenen oder geschlossenen Vollzug ist drohender Arbeitsplatzverlust zu berücksichtigen

Der Beschwerdeführer wurde vom Landgericht Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er beantragte, ihn in eine Einrichtung des offenen Vollzugs zu laden. Er befinde sich derzeit in Freiheit und erfülle ausweislich seines gegenwärtigen Verhaltens die Voraussetzungen für eine Strafverbüßung im offenen Vollzug. Werde er dennoch zunächst in den geschlossenen Vollzug eingewiesen, verliere er seinen festen Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber ihm nur für höchstens vier Wochen offen halten könne. Zum Rest des Beitrags »

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