Schlagworte: Störer

LG Mannheim – Oma haftet als Störerin für ihr offenes WLAN

Die Klägerin nahm die Beklagte – die im November 1934 geboren ist – wegen unerlaubten Anbietens eines Computerspiels zum Upload im Internet auf Unterlassung sowie auf Aufwendungs- und Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte war der Auffassung, da sie selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen habe, könne sie nicht in Anspruch genommen werden. Zu Unrecht, wie das Landgericht Mannheim feststellte (Beschluss vom 25.01.2007 – Az. 7 O 65/06). Zum Rest des Beitrags »

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