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Bundesfinanzhof – Vermietung von Standplätzen auf Wochenmärkten ist umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Januar 2008 (V R 12/05) entschieden, dass die Leistungen eines Veranstalters von Wochenmärkten an die Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung umsatzsteuerfrei sein können. Im Streitfall überließ der Veranstalter den Markthändlern Standplätze. Zusätzlich sorgte er für die Stromversorgung und übernahm auf einzelnen Wochenmärkten die Organisation der Endreinigung. Zum Rest des Beitrags »

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