Schlagworte: Sittenwidrigkeit

Der BGH legt sich die Karten

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Sassi/Pixelio

Die Klägerin bietet Lebensberatung („life coaching“) an, wobei sie ihre Ratschläge anhand der durch Kartenlegen gewonnenen Erkenntnisse erteilt. In einer durch Beziehungsprobleme ausgelösten Lebenskrise fand der Beklagte im September 2007 den Weg zur Klägerin. In der Folgezeit legte sie ihm am Telefon in vielen Fällen zu verschiedenen – privaten und beruflichen – Lebensfragen die Karten und gab Ratschläge. Hierfür zahlte der Beklagte im Jahr 2008 mehr als 35.000 €. Für im Januar 2009 erbrachte Leistungen verlangte die Klägerin 6.723,50 €, die der Beklagte offenbar nicht zahlen wollte. Vielleicht war seine Krise vorüber oder aber er war pleite. Zum Rest des Beitrags »

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