Schlagworte: Schadensmeldung
AG München – Verspätete Schadensmeldung kostet den Versicherungsschutz
Verfasst von kuemmerle unter Versicherungsrecht am 27. Juni 2008
Der spätere Kläger hatte bei der Beklagten eine Hausratversicherung abgeschlossen, die auch eine Entschädigung für geraubte Gegenstände vorsah. Die Versicherungspolice enthielt auch den Passus, dass bei Eintritt eines Schadensfalls dieser unverzüglich anzuzeigen sei. Verletze der Versicherte diese Pflicht, müsse die Versicherung nicht zahlen. Zum Rest des Beitrags »