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Merkantile Wertminderung

Die Schadensposition einer sog. merkantilen Wertminderung (oder merkantiler Minderwert) entsteht regelmäßig dadurch, dass ein Fahrzeug nach einem Unfall einen geringeren Marktwert hat als ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug. Da im Falle eines Verkaufs auf Nachfrage der Unfallschaden nicht verschwiegen werden darf, wird sich in der Regel nur ein geringerer Verkaufserlös realisieren lassen, selbst dann, wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei instand gesetzt wurde. Unerheblich für den Ersatz der Wertminderung ist, ob das Fahrzeug tatsächlich später verkauft werden soll. Diese ist demnach auch dann zu ersetzen, wenn der Schaden fiktiv, auf Gutachtenbasis geltend gemacht wird. Zum Rest des Beitrags »

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