Schlagworte: Riegl
OLG Koblenz – ein standardisiertes Messverfahren liegt nur dann vor, wenn das Messgerät auch nach Herstellerstandards bedient wird
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 13. August 2008
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit einer sog. „Laser-Pistole“ Riegl FG 21P wurde ein Autofahrer außerorts mit 154 km/h gemessen. Unter Abzug von 3 % Toleranz war damit die zulässige Geschwindigkeit um 49 km/h überschritten, was in der Regel ein Bußgeld von 100 EUR, den Entrag von 3 Punkten in Flensburg und vor allem ein Fahrverbot von 1 Monat zur Folge hat. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Autofahrer Einspruch ein und behauptete eine fehlerhafte Messung. Zum Rest des Beitrags »