Schlagworte: Regulierungsverbot

LG Coburg – Kfz-Haftpflichtversicherung darf trotz Regulierungsverbots den Schaden des Unfallgegners begleichen

(c) Manfred Schimmel / Pixelio

Schimmel/Pixelio

Nach einem Verkehrsunfall, den natürlich immer der andere Unfallbeteiligte verursacht und verschuldet hat, herrscht oftmals Empörung darüber, wenn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallschaden des anderen reguliert und den eigenen Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitsrabatt hochstuft. Die Frage lautet dann, darf die Versicherung das? Ja sie darf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), dort § 10 Abs. 5 berechtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Abwicklung des Schadens auch im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Zum Rest des Beitrags »

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