Schlagworte: Regulierungsverbot
LG Coburg – Kfz-Haftpflichtversicherung darf trotz Regulierungsverbots den Schaden des Unfallgegners begleichen
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 18. Januar 2010
Nach einem Verkehrsunfall, den natürlich immer der andere Unfallbeteiligte verursacht und verschuldet hat, herrscht oftmals Empörung darüber, wenn die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Unfallschaden des anderen reguliert und den eigenen Versicherungsnehmer im Schadenfreiheitsrabatt hochstuft. Die Frage lautet dann, darf die Versicherung das? Ja sie darf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), dort § 10 Abs. 5 berechtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Abwicklung des Schadens auch im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Zum Rest des Beitrags »