Schlagworte: rechtsstaatswidrig
BGH – keine Erstreckung der Revision wegen überlanger Verfahrensdauer
Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht am 1. März 2009
Der BGH hatte seine Rechtsprechung zur Kompensation für eine überlange Verfahrensdauer geändert und sich für das Vollstreckungsmodell entschieden. Anstelle der davor gewährten Strafminderung muss nun in der Urteilsformel erklärt werden, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt. Unterlässt das Gericht eine gebotene Kompensation, kann hierauf gestützt Revision eingelegt werden. Zum Rest des Beitrags »