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VG München – Rauchen im „Club“ einstweilen erlaubt

Nach einer Eilentscheidung der 16. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Az. 16 S 08.1208) darf ein Wirt in seinem Lokal vorläufig das Rauchen gestatten, wenn er nicht jedermann, sondern nur Gästen, die Mitglieder eines „Clubs“ sind, Zutritt gewährt. Zum Rest des Beitrags »

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