Schlagworte: Radarwarngerät

BGH – Widerruf im Fernabsatz ist auch bei einem verbotenen Kaufgegenstand möglich (Radarwarngerät)

Nach einem telefonischen Werbegespräch bestellte die Klägerin per Fax einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von 1.129,31 € (brutto) zuzüglich Versandkosten. Der von Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthält unter anderem den vorformulierten Hinweis: „Ich wurde darüber belehrt, dass die Geräte verboten sind und die Gerichte den Kauf von Radarwarngeräten zudem als sittenwidrig betrachten.“ Die Lieferung des Gerätes erfolgte per Nachnahme. Die Klägerin sandte das Gerät 10 Tage später an die Beklagte zurück und bat um Erstattung des Kaufpreises. Die Beklagte verweigerte die Annahme des Gerätes und die Rückzahlung des Kaufpreises. Zum Rest des Beitrags »

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