Schlagworte: Prozessunfähigkeit
BGH – Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine prozessunfähige Partei
Der Kläger erwirkte gegen den Beklagten wegen einer Mietforderung in Höhe von 900 € einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart, der dem Beklagten am 24. September 2003 zugestellt wurde. Sein Einspruch ging erst am 6. März 2006 bei dem Amtsgericht ein. Der Beklagte hat geltend gemacht, die Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung sei mangels wirksamer Zustellung des Vollstreckungsbescheids noch nicht abgelaufen, weil er von Mitte 2002 bis Ende 2004 wegen einer Alkoholerkrankung geschäftsunfähig gewesen sei. Das Amtsgericht hat den Einspruch als unzulässig verworfen. Das Landgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Zum Rest des Beitrags »