Schlagworte: Pietätsfrist

BGH – Grabsteinhändler darf Hinterbliebenen nach „Pietätsfrist“ von zwei Wochen Briefwerbung zusenden

Ein Grabsteinhändler studierte die Traueranzeigen der örtlichen Tageszeitung und sandte ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene. Die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hält ein solches Werbeschreiben in den ersten vier Wochen nach dem Todesfall für eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG und verlangte vom Grabsteinhändler die Unterlassung derartiger Werbung sowie die Erstattung ihrer Abmahnkosten. Zum Rest des Beitrags »

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