Schlagworte: Pauschale

AG Brandenburg a.d.Havel – Pauschale Kosten für ein Mahnschreiben als Verzugsschaden höchstens in Höhe von 2,50 € gerechtfertigt

Vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel stritten sich die Parteien u.a. um die Verpflichtung der säumigen Beklagten, die Kosten für vorprozessual an sie gerichtete Mahnschreiben zu zahlen. Mit Urteil vom 25.1.2007 – 31 C 190/06 – entschied das Amtgericht, dass die Kosten für ein Mahnschreiben, sofern nicht eine konkrete Aufschlüsselung erfolgt, pauschal nur mit 2,50 € als Verzugsschaden geltend gemacht werden können. Zum Rest des Beitrags »

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