Schlagworte: Paraphierung
Bundesarbeitsgericht – Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung – Probezeitkündigung
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht am 5. April 2008
Das für Kündigungen nach § 623 BGB bestehende Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht. Zum Rest des Beitrags »