Schlagworte: Paraphierung

Bundesarbeitsgericht – Ordnungsgemäße Unterzeichnung einer Kündigung – Probezeitkündigung

Das für Kündigungen nach § 623 BGB bestehende Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet ist. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht. Zum Rest des Beitrags »

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