Schlagworte: Neuverlegung

BGH – kein Kostenersatz für die Neuverlegung trotz mangelhaften Parketts

Der Kläger erwarb von der Beklagten, einer Holzhändlerin, Parkettstäbe, die er durch einen von ihm beauftragten Parkettleger verlegen ließ. Später lösten sich große Teile der Parkettlamellen ab. Dies ist auf einen Produktionsfehler – die nicht ausreichende Verklebung der Parkettstäbe – im Werk des Herstellers zurückzuführen. Der Kläger forderte die Beklagte vergeblich auf, „den Parkettboden auszutauschen“. Die Beklagte erstattete dem Kläger lediglich die Kosten des Ausbaus der mangelhaften, vom Kläger nicht bezahlten Parkettstäbe. Zum Rest des Beitrags »

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