Schlagworte: Nachzug

Verwaltungsgericht Berlin – Erfordernis von deutschen Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug

Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die seit dem 28. August 2007 geltende Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bestätigt. Zum Rest des Beitrags »

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