Schlagworte: Nachzug
Verwaltungsgericht Berlin – Erfordernis von deutschen Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug
Verfasst von kuemmerle unter Verwaltungsrecht am 22. Februar 2008
Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die seit dem 28. August 2007 geltende Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bestätigt. Zum Rest des Beitrags »