Schlagworte: Musik
OLG Köln: Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 3. Juli 2012
Eigentlich sollte man denken, das Thema Mobiltelefonnutzung während der Fahrt sei hinreichend geklärt und alle Ausreden schon ,durch entschieden, ob Musik hören, Nutzung als Navi, Wärmeakku, selbst das Schauen aufs Display ist verboten. Nun musste das OLG Köln sich mit einem weiteren Einwand eines Betroffenen auseinander setzen, er habe sein Telefon ja gerade nicht benutzen wollen und darum das Gespräch „weg gedrückt“. Zum Rest des Beitrags »
Kopfhörer auf dem Fahrrad?
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 5. August 2010
Was bin ich doch für ein Verkehrsrowdy. Ich stand mit meinem Rad an einer roten Ampel – nein, das ist kein Witz, ich wartete wirklich – auf den Ohren ein paar Bügelkopfhörer und lauschte der Musik, als neben mir eines dieser blau-silbernen Fahrzeuge mit der Rundumleuchte auf dem Dach hielt und die Musik unterbrochen wurde von einem barschen „Schönen juten Tach!“. Zum Rest des Beitrags »
OLG Köln – Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 5. November 2009
Für was so ein Mobiltelefon doch alles nützlich sein kann. Man kann es als Wärmeakku benutzen, als Navi, als Diktiergerät usw. Man darf es nur nicht während der Fahrt mit einem Kfz benutzen, noch nicht einmal drauf schauen darf man . Eine neue Ausrede versuchte ein Betroffener beim Oberlandesgericht Köln anzubringen, nachdem er schon das Amtsgericht Köln nicht überzeugen konnte. Er behauptete, er habe nicht telefoniert, sondern sein Mobiltelefon an sein linkes Ohr gehalten zu haben, um auf dem Gerät gespeicherte Musikdateien zu hören. Zum Rest des Beitrags »
LG Coburg – überlaute Musik in der Nacht berechtigt nach Abmahnung zur Kündigung eines Mieters
Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die Nachtruhe der anderen Mietparteien Rücksicht nehmen sollte, ist ein eigentlich selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Wer sich nicht daran hält, muss aber nicht nur mit der Verärgerung der Nachbarn rechnen. Ihm droht vielmehr auch die fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen Störung des Hausfriedens. Zum Rest des Beitrags »