Schlagworte: Messfehler

OLG Hamm – Messfehler sind auch bei standardisiertem Messverfahren nicht generell auszuschließen

Wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 33 km/h verurteilte das Amtsgericht Brilon einen Kraftfahrer zu einer Geldbuße von 300 EUR und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an. Die Geschwindigkeitsmessung war mit einem Lasergerät der Firma Riegl vorgenommen worden, das Amtsgericht sah keine Anhaltspunkte, an dem Messergebnis zu zweifeln. Auf die Rechtsbeschwerde des Kraftfahrers hob das Oberlandesgericht Hamm das amtsgerichtlichte Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Zum Rest des Beitrags »

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