Schlagworte: Mehrwertdienste

AG München – Betrug bei Mehrwertdienstangeboten löst keinen Entgeltanspruch des einziehenden Netzbetreibers aus

In der Regel werden die Entgelte von sogenannten Mehrwertdiensten vom eigenen Netzbetreiber mit der Telefonrechnung abgerechnet. Das mag praktisch sein, da man nur einmal eine Zahlung leisten muss und nicht ständig separate Rechnungen erhält. Gerät man als Kunde an einen unseriösen Mehrwertdienstanbieter, wird es meist sehr teuer und der Streit mit dem eigenen Netzbetreiber ist vorprogrammiert. Das Amtsgericht München entschied in einem solchen Fall zu Gunsten des Telefonkunden. Macht ein Netzbetreiber die Vergütung für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter als eigene Forderungen geltend, muss er sich Täuschungshandlungen des Mehrwertdienstanbieters entgegenhalten lassen. Zum Rest des Beitrags »

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